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Kinderwunschmesse Köln: Teilerfolg gegen Leihmutterschaft-Werbung

Nacer BOUSFIHA13. Oktober 20263 Min. Lesezeit
LeihmutterschaftKinderwunschmesseWish for a BabyKölnFrauenrechte

<p>Die Kölner Kinderwunschmesse <strong>„Wish for a Baby“</strong> steht seit Jahren in der Kritik: Trotz des in Deutschland geltenden Verbots von Leihmutterschaft werben Aussteller offen für entsprechende Dienstleistungen. Nun hat der Verein <strong>Frauenheldinnen e.V.</strong> vor Gericht einen ersten Teilerfolg erzielt – die Stadt Köln kündigte an, eine Agentur von der Messe auszuschließen.</p>

<h2>Rechtlicher Druck auf die Veranstalter</h2> <p>Der Verein Frauenheldinnen hatte bereits im Vorfeld der Messe einen förmlichen Antrag an die Stadt Köln gestellt, um die Veranstaltung mit vollziehbaren Auflagen zu versehen. Ziel war es, die Vermittlung und Anbahnung von Leihmutterschaft auf dem Messegelände zu unterbinden. Für den Fall einer Ablehnung kündigte der Verein eine vorbeugende Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Köln an. Parallel wurden nach eigenen Angaben <strong>Strafanzeigen</strong> gestellt und ein Anwalt eingeschaltet.</p> <p>„Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten und strafbewehrt – auf der Kölner Messe wird sie dennoch im Inland angebahnt, vermittelt und beworben“, erklärte der Verein. Als Beleg führten die Aktivistinnen Gedächtnisprotokolle früherer Messebesuche an, wonach dort Leihmutterschaft-Pakete <strong>zwischen 35.000 und 75.000 Euro</strong> angeboten worden seien.</p>

<h2>Britischer Veranstalter mit umstrittenem Verhaltenskodex</h2> <p>Veranstalter der Messe ist das britische Unternehmen <strong>FiveSensesMedia</strong>. Besonders brisant: Der von allen Ausstellern zu unterzeichnende „Code of Conduct“ erlaubt ausdrücklich die Kontaktanbahnung mit potenziellen Käuferinnen und Käufern eines Kindes. Website, Programm und Ausstellerliste der Messe sprechen nach Einschätzung von Kritikerinnen eine deutliche Sprache. „Man kann sich Kataloge mit Leihmüttern anschauen, Kostenvoranschläge einholen und auch gleich abklären, wie man rechtlich agieren muss, um das Kind in Deutschland anerkennen zu lassen. Es ist die reinste Werbeveranstaltung für Leihmutterschaft“, so die Kritikerinnen.</p>

<h2>Protest in roten Roben vor den Sartory-Sälen</h2> <p>Vor den Toren der Sartory-Säle, dem Veranstaltungsort der Messe, demonstrierten erneut Aktivistinnen mehrerer Organisationen. Neben den Frauenheldinnen beteiligten sich auch die Initiativen „Lasst Frauen sprechen“ sowie „Just Gay Germany“ – gekleidet in rote Roben, angelehnt an Margaret Atwoods Roman „Der Report der Magd“. Eva Engelken von den Frauenheldinnen zog ein kämpferisches Fazit: „Wir haben es dieses Jahr nicht geschafft, die Messe verbieten zu lassen. Aber vielleicht im nächsten!“</p> <p>Der nun erreichte Ausschluss einer Agentur durch die Stadt Köln wird von den Organisatorinnen des Protests selbst als begrenzter Erfolg eingeordnet – ein „Tropfen auf dem heißen Stein“, wie es in Berichten heißt, angesichts der Vielzahl internationaler Aussteller, die weiterhin auf der Messe präsent sind.</p>

<h2>Politische Dimension: Debatte um Prominente verschärft den Konflikt</h2> <p>Zusätzliche gesellschaftliche Brisanz erhält das Thema durch eine aktuelle politische Debatte. Der Verein Frauenheldinnen wirft Teilen der CDU Doppelmoral vor: CDU-Unionsfraktionschef Jens Spahn und der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck seien selbst über eine Leihmutter in den USA Väter geworden – und tragen laut Verein gleichzeitig das Verbot der eigenen Partei mit. Dieses wurde auf dem CDU-Parteitag im Februar 2026 in Stuttgart auf Antrag der Frauen Union ausdrücklich bekräftigt.</p> <p>Diese Diskrepanz zwischen politischer Haltung und persönlicher Praxis befeuert nach Einschätzung von Beobachtern die öffentliche Debatte zusätzlich und verleiht dem Protest gegen die Kölner Messe neue Aufmerksamkeit.</p>

<h2>Ausblick: Messe wandert nach Berlin</h2> <p>Trotz des juristischen Teilerfolgs in Köln ist das Thema für Frauenrechtlerinnen noch lange nicht vom Tisch. Für das Frühjahr 2026 ist die nächste Ausgabe von „Wish for a Baby“ bereits in Berlin geplant. Es ist davon auszugehen, dass Verein und Unterstützerinnen auch dort rechtliche Schritte sowie öffentlichen Protest fortsetzen werden, um gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Bewerbung von Leihmutterschaft vorzugehen.</p> <p>Für die Messewirtschaft wirft der Fall grundsätzliche Fragen auf: Wie weit reicht die Verantwortung von Veranstaltern und Kommunen, wenn Aussteller rechtliche Grauzonen oder eindeutige Verbotstatbestände berühren? Der Kölner Fall dürfte damit über das konkrete Thema Leihmutterschaft hinaus als Präzedenzfall für die Regulierung umstrittener Messeformate diskutiert werden.</p>