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Wish for a Baby: Streit um Leihmutterschaft eskaliert

Nacer BOUSFIHA08. Oktober 20263 Min. Lesezeit
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<p>Die Kinderwunschmesse <strong>„Wish for a Baby“</strong> in Köln sorgt erneut für Schlagzeilen – nicht wegen ihres Besucherzuspruchs, sondern wegen massiver rechtlicher und gesellschaftlicher Kontroversen. Der Lübecker Verein „Frauenheldinnen“ kündigte an, mit anwaltlicher Unterstützung einen förmlichen Antrag bei der Stadt Köln einzureichen, um die Veranstaltung mit vollziehbaren Auflagen zu belegen. Im Zentrum des Streits: die in Deutschland verbotene Vermittlung von Leihmutterschaft.</p>

<h2>Was die Messe anbietet – und wo das Problem liegt</h2> <p>„Wish for a baby“ versteht sich laut eigenen Angaben als deutschlandweit einzige Messe rund um das Thema Kinderwunsch. Auf der Messe-Website heißt es, Besucherinnen und Besucher erhielten Zugang zu Expertenrat, Informationen zu Kinderwunschbehandlungen und emotionaler Unterstützung. Das Themenspektrum reicht von In-vitro-Fertilisation über Eizellspende bis hin zu Leihmutterschaft, Adoption sowie Solo-Mutterschaft und -Vaterschaft.</p> <p>Genau hier setzt die Kritik an: In Deutschland sind sowohl die Vermittlung als auch die medizinische Beteiligung an einer Leihmutterschaft gesetzlich untersagt. Rechtliche Grundlage dafür sind unter anderem die Paragrafen 13c und 13d des Adoptionsvermittlungsgesetzes, die ein Vermittlungs- und Anzeigenverbot vorsehen. Durch Leihmutterschaften im Ausland geborene Kinder können in Deutschland allerdings anerkannt werden – ein rechtlicher Graubereich, den Kritikerinnen und Kritiker als Einfallstor für die Umgehung des Verbots sehen.</p>

<h2>Juristischer Widerstand aus Lübeck</h2> <p>Der Verein „Frauenheldinnen“ erklärte, Leihmutterschaft werde auf der Messe „dennoch im Inland angebahnt, vermittelt und beworben“ – und zwar „gerichtsfest dokumentiert“. Der Verein kündigte an, über eine Anwaltskanzlei einen förmlichen Antrag an die Stadt Köln zu stellen, um vollziehbare Auflagen gegen die Anbahnung von Leihmutterschaften durchzusetzen. Lehnt die Stadt ab, soll unmittelbar eine vorbeugende Feststellungsklage folgen.</p> <p>Bereits im Vorjahr hatte der Verein versucht, die Messe per Eilantrag zu stoppen – scheiterte jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Stadt hatte die Veranstaltung unter der Auflage genehmigt, das Vermittlungs- sowie das umfassende Werbeverbot für Leihmutterschaft einzuhalten. Prüfungen in den Vorjahren hätten laut Stadt Köln „nichts Gegenteiliges“ ergeben, wie Robert Baumanns vom Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit mitteilte. Seine Position: „Die Messe ist eine reine Informationsplattform.“</p>

<h3>Politischer Druck aus dem Landtag</h3> <p>Auch auf politischer Ebene regt sich Widerstand. Die AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag reichte den Antrag „Kinder sind keine Bestellware – Verbot von Leihmutterschaft und deren Vermittlungsverbot konsequent durchsetzen!“ ein. Darin wird die These aufgestellt, dass die Messe einen Ort für die Anbahnung, Bewerbung und Vermittlung von Leihmutterschaften im Ausland schaffe und damit zur Umgehung des geltenden Vermittlungs- und Anzeigenverbots beitrage. Der Antrag fordert eine Überprüfung der Gesetzeslage sowie strengere Kontrollen von Kinderwunschmessen.</p>

<h2>Protest vor Ort und gespaltene Reaktionen</h2> <p>Neben juristischen Schritten gibt es auch öffentlichen Protest. Initiativen wie „Lasst Frauen sprechen“ demonstrierten bereits mehrfach vor den Kölner Sartory-Sälen, dem Veranstaltungsort der Messe. Die Kritik: Es sei widersprüchlich, dass in Deutschland etwas beworben werde, was hierzulande ausdrücklich verboten sei.</p> <p>Die Betreiber der Sartory-Säle sehen das anders. Geschäftsführer Marcus Sartory erklärte, in diesem Themenkreis seien vor allem „gesellschaftliche Sensibilität, Hilfe und Unterstützung gefragt“. Demonstrative Anfeindungen gegenüber Hilfesuchenden seien „besonders pietätlos“.</p> <p>Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass andere Städte bereits restriktiver vorgegangen sind: In Paris findet die Messe nach behördlichem Einschreiten nicht mehr statt, in Mailand wurde bereits 2023 ein Verbot durchgesetzt. Köln hingegen hält bislang an seiner Genehmigungspraxis fest.</p>

<ul> <li><strong>Rechtsgrundlage:</strong> §§ 13c, 13d Adoptionsvermittlungsgesetz verbieten Vermittlung und Werbung für Leihmutterschaft in Deutschland</li> <li><strong>Bisheriges Gerichtsergebnis:</strong> Eilantrag gegen die Messe vor dem Verwaltungsgericht Köln abgelehnt</li> <li><strong>Politische Initiative:</strong> AfD-Landtagsantrag fordert konsequente Durchsetzung des Vermittlungsverbots</li> <li><strong>Internationale Vergleiche:</strong> Verbote bzw. Absagen der Messe in Paris und Mailand</li> </ul>

<h2>Fazit und Ausblick</h2> <p>Der Fall „Wish for a Baby“ zeigt exemplarisch, wie Messeveranstalter, Kommunen und Gesetzgeber bei ethisch und rechtlich sensiblen Themen an ihre Grenzen stoßen. Während die Stadt Köln bislang auf ihre Rolle als Genehmigungsbehörde und die bisherigen Prüfungsergebnisse verweist, mehren sich die juristischen und politischen Vorstöße, die eine Verschärfung der Kontrollen fordern. Ob die angekündigte Feststellungsklage des Vereins „Frauenheldinnen“ Erfolg haben wird, bleibt ebenso offen wie die Frage, ob der Landtag NRW den AfD-Antrag aufgreift. Für die Messebranche dürfte der Fall jedoch ein Präzedenzfall werden: Er macht deutlich, dass Veranstalter branchenübergreifend stärker prüfen müssen, inwieweit internationale Aussteller nationales Recht berühren – ein Thema, das angesichts globalisierter Fachmessen künftig an Bedeutung gewinnen dürfte.</p>